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Pflegeberatungseinsätze nach

§ 37.3 SGB XI

Die Pflegebedürftigen, die nur Pflegegeld beziehen, müssen zur Sicherung sowie Verbesserung der Versorgung bei Pflegegrad 2 und 3 zwei mal im Jahr sowie bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal einen Pflegedienst kommen lassen. Als Ziel dieser Pflegeeinsätze steht die Beratung im Vordergrund. Hier können Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung oder der allgemeinen Pflegesituation angesprochen und geklärt werden.

Bei Pflegegrad 1 ist ein Beratungseinsatz freiwillig und kann gerne bei regelmäßigem Hilfebedarf in Anspruch genommen werden. 

Wenn Pflegeeinsätze von unserem Pflegedienst bei Ihnen erbracht werden, so kommen wir unaufgefordert in den entsprechenden Zeitabschnitten auf sie zu. So fällt Ihnen kein zusätzlicher Aufwand an.