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Entlastungsleistungen nach

§ 45b SGB XI

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5) erhalten seit dem 1. Januar 2017 einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Diese Geldleistung ist zweckgebunden und das Angebot trägt dazu bei die Pflegeperson zu entlasten und soll dem Pflegebedürftigen helfen möglichst lange im häuslichen Umfeld zu verbleiben.

 

Folgende Maßnahmen werden unter anderem von uns im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen angeboten:

  • Gedächtnisspiele
  • Unterhaltungsmöglichkeiten
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (backen, kochen)
  • Musizieren (Lieder singen)
  • Bilder malen / Basteln
  • Rätsel lösen
  • Vorlesen
  • Spaziergänge
  • Bewegungsübungen
  • Sonstiges (nach Interessen und Hobbys des Kunden)