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Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Leistungen der Verhinderungspflege:

Die Leistung der Verhinderungspflege betragen 1.612,- € je Kalenderjahr. Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. 

Die Verhinderungspflege kann durch unseren Pflegedienst stundenweise oder über Pflegeeinsätze erbracht werden.

Wenn die Verhinderungspflege stundenweise (d.h. unter 8 Stunden/ Tag) in Anspruch genommen wird, wird keine Pflegegeldkürzung vorgenommen.