Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Leistungen der Verhinderungspflege:
Die Leistung der Verhinderungspflege betragen 1.612,- € je Kalenderjahr. Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Die Verhinderungspflege kann durch unseren Pflegedienst stundenweise oder über Pflegeeinsätze erbracht werden.
Wenn die Verhinderungspflege stundenweise (d.h. unter 8 Stunden/ Tag) in Anspruch genommen wird, wird keine Pflegegeldkürzung vorgenommen.