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Behandlungspflege

Die Kosten für die Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V werden Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Die Voraussetzungen hierfür sind, dass eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes vorliegt und diese von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Wir kümmern uns für Sie um die Beschaffung der Verordnungen sowie die Einreichung bei den jeweiligen Krankenkassen.